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   OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99   

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OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,935)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,935)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 1 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an der Ausschreibung für eine Baumaßnahme (Neutrassierung der Bundesfernverkehrsstraße "B 189" im Kreuzungsbereich mit dem Mittellandkanal); Vorgabe einer bestimmten Bauweise für das beabsichtigte Bauvorhaben durch die Vergabestelle unter Zulassung von ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Nebenangebote zu prüfen und zu werten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ermittlung der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Nebenangebote zu prüfen und zu werten? (IBR 2000, 104)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss der Inhalt von technischen Nebenangeboten beschaffen sein? (IBR 2000, 105)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1636
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Wenngleich diese inhaltlichen Versäumnisse der Beschwerdeführerin bei der Erläuterung ihrer Nebenangebote 1 bis 3 aus zutreffender Sicht der Vergabestelle nicht ausreichten, die Nebenangebote als unvollständig auszuschließen - die Vorschrift des § 25 Nr. 1 VOB/A nimmt nur Bezug auf Pflichten nach § 21 Nr. 1 VOB/A, nicht auf solche nach § 21 Nr. 2 VOB/A - musste sich die Vergabestelle hier - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin - nicht auf eine weitere Aufklärung, als geschehen, einlassen (vgl. auch OLG München NJW-RR 1997, 1514 f).

    Zur Ermittlung der relevanten Haupt- und Nebenangebote sowie Änderungsvorschläge sowie insbesondere der Gleichwertigkeit der eingereichten Nebenangebote gegenüber dem eigenen Verwaltungsentwurf muss der öffentliche Auftraggeber sorgfältige Nachforschungen nur im Rahmen der ihm verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlag- und mithin Angebotsbindungsfrist mit dem Ziel anstellen, möglichst sichere Erkenntnisse und Entscheidungsgrundlagen zu erlangen (vgl. OLG München NJW-RR 1997, 1514, 1515; Franke/Höfler/Bayer, a. a. O., Abschnitt II 10., Rn. 58).

    Angesichts der Kompliziertheit und Komplexität des Bauvorhabens sowie der Vielzahl und der Verschiedenheit der zu prüfenden Haupt- und Nebenangebote sowie Änderungsvorschläge sowie angesichts der relativen Kürze der ihr für die notwendigen umfangreichen Prüfungen zur Verfügung stehenden Zeiträume war ihr eine generelle Beauftragung weiterer externer Sachverständiger nicht zuzumuten (vgl. OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kommt es für die vorgenannte Auswahlentscheidung nicht auf die objektive Richtigkeit der Auswahlentscheidung des Auftraggebers an (vgl. OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515; Franke/Höfler/Mayer, a. a. O., Abschnitt II 10. Rn. 62).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1990 - 23 U 127/89

    Vergabeverfahren nach VOB/A: Hinweispflichten des öffentlichen Auftraggebers auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 VOB/A ergibt, geht es um eine Gesamtschau zahlreicher die Entscheidung beeinflussender und teilweise nur bedingt miteinander vergleichbarer bzw. zueinander ins Verhältnis setzbarer Einzelumstände und somit um eine Wertung, die - im Gegensatz zur Anwendung bloßer Verfahrensvorschriften - einen angemessenen Beurteilungsspielraum für den Auftraggeber voraussetzt (vgl. BGH, NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596, 600; VÜA Bay, WuW 1996, 153, 160 f, VÜA Bay ZVgR 1998, 496).

    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).

  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 VOB/A ergibt, geht es um eine Gesamtschau zahlreicher die Entscheidung beeinflussender und teilweise nur bedingt miteinander vergleichbarer bzw. zueinander ins Verhältnis setzbarer Einzelumstände und somit um eine Wertung, die - im Gegensatz zur Anwendung bloßer Verfahrensvorschriften - einen angemessenen Beurteilungsspielraum für den Auftraggeber voraussetzt (vgl. BGH, NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596, 600; VÜA Bay, WuW 1996, 153, 160 f, VÜA Bay ZVgR 1998, 496).

    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Der Preis gewinnt nur dann für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung, wenn die auf die Ausschreibung eingereichten und in der engeren Wahl stehenden Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebotes in technischer, gestalterischer, funktionsbedingter und sicherheitstechnischer Hinsicht gleichwertig sind (vgl. BGH, BauR 1999, 736; BGH Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98 -).

    Subjektiv ist dabei zu berücksichtigen, was der spezielle Auftraggeber in seiner Lage als für seine Ziele und Bestrebungen richtig erachtet, wenn und insoweit diese Ziele und Bestrebungen bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind (vgl. BGH, NJW 1998, 3644; BGH, BauR 1999, 736).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Der Preis gewinnt nur dann für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung, wenn die auf die Ausschreibung eingereichten und in der engeren Wahl stehenden Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebotes in technischer, gestalterischer, funktionsbedingter und sicherheitstechnischer Hinsicht gleichwertig sind (vgl. BGH, BauR 1999, 736; BGH Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98 -).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 106/95

    Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Subjektiv ist dabei zu berücksichtigen, was der spezielle Auftraggeber in seiner Lage als für seine Ziele und Bestrebungen richtig erachtet, wenn und insoweit diese Ziele und Bestrebungen bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind (vgl. BGH, NJW 1998, 3644; BGH, BauR 1999, 736).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 23 U 118/94

    Schadenersatzanspruch eines Bieters in einem Ausschreibungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).
  • OLG Celle, 14.03.1994 - 14 U 57/93

    Ausgeschriebene Arbeiten; Versagung des Zuschlags; Koordination zwischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).
  • OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12

    Pauschalpreisnebenangebot - Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch des Bieters

    (1) Das Nebenangebot Nr. 1 der Auftragnehmerin war schon unvollständig und hätte deswegen nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden müssen, weil die Auftragnehmerin trotz des vergaberechtlich zulässigen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.12.1999, 1 Verg 4/99 "Nebenangebot I", BauR 2000, 1636; Beschluss v. 11.07.2000, 1 Verg 4/00 "Nebenangebot II", OLGR 2001, 191) und auch eindeutigen Verlangens der Beklagten sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in den Bewerbungsbedingungen einen Nachweis der Gleichwertigkeit des Pauschalpreisangebots mit dem Angebot eines Einheitspreisvertrages nicht geführt hatte.
  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

    Entsprechend der Leistungsbeschreibung (§ 9 Nr. 1 VOB/A) müssen Nebenangebote so erschöpfend und mit allen Daten beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann (Senat a.a.0.; OLG Frankfurt a.a.O. BayObLG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 Verg. 6/00; OLG Naumburg IBR 2000, 105; OLGR 2001, 191; Ingenstau/Korbion a.a.0.; Heiermann/Riedl/Rusam a.a.0.; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen a.a.0.

    Nebenangebote sind stets so zu werten, wie sie abgegeben worden sind (Senat a.a.0.; OLG Naumburg IBR 2000, 105; OLG Frankfurt a.a.0.; Heiermann/Riedl/Rusam a.a.0.).

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    der zugehörigen elektrotechnischen Installationen einschließt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22.12.1999, 1 Verg 4/99, BauR 2000, 1636 ff. m. w. N.]; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Celle, Beschl. v. 10.01.2008 13 Verg 11/07; BGH, Beschl. v. 23.03.2011, X ZR 92/09, NZBau 2011, 438).
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